Wie bereits berichtet gab es laut Architekt bei der Statik im Erdgeschoss ein paar notwendige Änderungen. Nachdem uns das Protokoll am Dienstag via Post zugegangen war (22 Seiten) konnten wir erkennen um was es sich handelt und es gefiel uns gar nicht. Jedoch was kann man machen???Des weiteren fragen wir uns immer noch, ob die Platzierung des Wintergartens auf der Giebelseite wirklich optisch stimmig ist??? Fragen über Fragen…
Beim weiteren Durchlesen des Protokolls tauchten ebenso einige Unklarheiten auf und irgendwie sank unsere Stimmung gegen Null. Wie viele Kompromisse ist man bereit zu machen? Sollte nicht bei der Planung des Traumhauses die Freude steigen? Sollte man nicht das Gefühl haben die eigenen 4 Wände werden so sein, wie man es sich wünscht? Bei uns war auf alle Fälle von Freude nichts zu spüren. Andreas hatte richtig die “Flemm” wie wir im Saarland sagen. Ich versuchte eine Lösung zu finden, war aber auch eher überfragt. Toll, so hatte ich mir das nicht vorgestellt.
Eine kleine unscheinbare Anmerkung im Protokoll lautete: “Laut Aussage des Bauamtes ist grundsätzlich eine Drehung der Firstrichtung möglich” Wie jetzt?
Wir hatten doch gemeinsam mit unseren Fachberatern, seit uns der Bebauungsplan vorliegt, den Grundriss des Medley gespiegelt, gedreht damit es mit dem First zur Straße steht (wie alle Häuser dort) Nun lese ich das es die klitze kleine Hoffnung gibt, dass wir das Haus auch drehen können??? Ich versuchte mich auch gleich wieder mit Pauspapier und malte drauf los…aber leider kam ich zu keinem erfolgreichen Ergebnis…die Haustür kann nicht vorm Haus sein und hinterm Haus geht ja gar nicht….
Also wird es wohl so bleiben müssen….ich hielt nochmal Rücksprache mit unserem Architekten und dieser meinte …im Saarland sei sehr viel möglich und kleine Bauämter seien oft sehr kooperativ. Ich solle einfach mal nachfragen. Danach hätten wir Klarheit ob wir an diesem Entwurf weiter arbeiten wollen oder neu beginnen…. Sollte wirklich alle Vorarbeit umsonst gewesen sein? Herr W. meinte noch wir sollten doch einfach mit unseren Fachberatern sprechen, evtl. findet sich ja ganz schnell eine Lösung, schließlich hätten diese ja auch beim ersten Entwurf perfekte Vorarbeit geleistet.
Also ging ich am Freitag Morgen zuerst zum Grundstück und machte eine paar Bilder von der Mauer unseres Nachbarn. Da wir unsere Doppelgarage auf die Grenze setzen wollen und dadurch das Baufenster etwas überschreiten, benötigen wir eine Befreiung vom Bauamt. Zu Gute kommt uns evtl. das die Mauer unseres Nachbar recht hoch, evtl zu hoch ist?
Dadurch dürfte nichts dagegen sprechen, unsere Garage an der
höchsten Stelle daran zu setzen….mal sehen.
Auf zum Bauamt…im Gepäck, die Photos der Mauer, unserem Lageplan mit der Skizze des Hauses, Entwurf usw und einem Hausprospekt des Medleys.
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